Schweizweite Betreibungsauskunft: Fortschritt mit klaren Grenzen
Warum das neue Register die Bonitätsprüfung nicht ersetzt
Das Parlament hat entschieden
Das Parlament hat die Einführung einer gesamtschweizerischen Betreibungsauskunft beschlossen. Bisher waren Auskünfte beim Betreibungsamt am jeweiligen Wohn- oder Geschäftssitz einzuholen. Wer den Sitz wechselte, konnte unter Umständen einen unauffälligen Auszug vorlegen, weil wesentliche Teile der Vergangenheit am alten Ort liegen blieben. Diese Schwachstelle fällt nun weg. Der Entscheid wird als wirksames Mittel gegen Konkursreiterei, Mietnomadismus und Schuldnertourismus gelobt — und der praktische Nutzen ist unbestritten: weniger Aufwand beim Einholen, mehr Transparenz. Problematisch wird es dort, wo aus dem Fortschritt ein Versprechen wird, das die Auskunft nicht einlösen kann.
Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet
Wer auf Rechnung liefert, gewährt einen Kredit und braucht die Antwort auf eine einzige Frage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Rechnung bezahlt wird? Ein Registerauszug beantwortet sie nicht. Er zeigt, ob und in welchem Umfang Betreibungen registriert wurden — einen Ausschnitt der Vergangenheit also, keine Einschätzung der Zahlungsfähigkeit.
Warum Einträge weniger aussagen, als viele denken
Die Aussagekraft von Betreibungsdaten wurde über die Jahre laufend geschwächt. Schuldner können Einträge löschen lassen, bei denen der Gläubiger den Rechtsvorschlag nicht beseitigt hat — was sich in vielen Fällen mit vernünftigem Aufwand gar nicht bewerkstelligen lässt. Umgekehrt beweist eine Betreibung weder Zahlungsunfähigkeit noch fehlenden Zahlungswillen, denn grundsätzlich kann jede Forderung betrieben werden, auch eine bestrittene. Und ein leerer Auszug ist kein Gütesiegel: Es gibt zahlreiche Unternehmen und Privatpersonen mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, gegen die noch keine oder nur wenige Betreibungen eingeleitet wurden. «Keine Betreibungen bedeuten nicht automatisch auch Bonität», hält Raoul Egeli, Präsident Creditreform, fest.
Was im Register gar nicht steht
Schwierigkeiten zeigen sich meist lange, bevor die erste Betreibung sichtbar wird. Ein verändertes Zahlungsverhalten, häufige Sitzverlegungen, auffällige Umstrukturierungen — all das deutet auf erhöhte Ausfallrisiken hin und findet sich in keinem Registerauszug. Wer sich ausschliesslich darauf verlässt, erkennt Probleme oft erst, wenn sie bereits manifest sind.
Besonders deutlich wird das bei missbräuchlichen Konkursen. Die Verantwortlichen wechseln die juristische Person, gründen kurz nach der Pleite eine Nachfolgegesellschaft unter fast gleichem Namen und führen das Spiel fort. Selbst wenn sämtliche Betreibungen einer Gesellschaft schweizweit sichtbar sind, sagt das nichts über die Personen dahinter. Wer solche Muster erkennen will, muss personelle Verflechtungen und frühere Organstellungen analysieren — genau diese Informationen fehlen in einer Betreibungsregisterauskunft.
Eine Hürde bleibt: der Interessennachweis
Für den Bezug einer Betreibungsauskunft über eine Person oder eine Firma ist weiterhin ein Interessennachweis erforderlich. An dieser Formerfordernis ändert die schweizweite Lösung nichts. In vielen digitalen Geschäftsprozessen lässt sich schlicht nicht abwarten, bis ein Betreibungsamt die Berechtigung geprüft hat.
Gefragt ist ein Gesamtbild
«Wer Ausfallrisiken wirksam beurteilen will, benötigt ein Gesamtbild», schreibt Raoul Egeli. Ein belastbares Bild entsteht erst durch die Kombination verschiedener Informationsquellen und deren wirtschaftliche Analyse: Zahlungserfahrungen, Struktur- und Handelsregisterdaten, personelle Verflechtungen — und eben auch Betreibungsdaten. Die schweizweite Betreibungsauskunft ist ein wertvoller Baustein davon, aber kein Ersatz für eine Bonitätsprüfung. Werden beide Begriffe gleichgesetzt, entstehen falsche Erwartungen. Gefährdet werden dadurch ausgerechnet jene Vertragspartner, die sich vor Zahlungsausfällen, Missbrauch und Konkursverlusten schützen wollen.
Was das für Unternehmen in der Zentralschweiz bedeutet
An der Praxis ändert der Entscheid wenig: Die Prüfung vor dem Geschäftsabschluss bleibt der wirksamste Schutz vor Zahlungsausfällen. Gerne zeigen wir Ihnen, wie eine Bonitätsprüfung in Ihre Abläufe passt — und was im Fall der Fälle mit unserem Inkasso «No Risk» möglich ist.
Die Originalbeiträge zum Nachlesen
Beide Beiträge sind am 14. August 2026 in der Schweizerischen Gewerbezeitung erschienen, herausgegeben vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv. Sie können sie hier im Original nachlesen:
- «Unerfüllbare Versprechen» — der Beitrag von Raoul Egeli zum Parlamentsentscheid (PDF)
- «Bonitätsprüfung dient allen» — das Interview mit Raoul Egeli und Prof. Dr. Amédéo Wermelinger (PDF)
Im Interview erläutern die beiden Autoren, warum die Bonitätsprüfung Lieferanten wie Konsumenten schützt — die Hintergründe dazu in unserem Beitrag «Kein Anspruch auf Kredit». Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv.