12.04.2022
Grassierende Konkursreiterei verursacht Milliardenschäden
Konkursreiter sind immer dann zur Stelle, wenn ein Unternehmen eigentlich am Ende ist. Doch sie kommen nicht als Retter, sondern, um zu verschleiern und nochmals Kasse zu machen. Formell übernehmen sie das Unternehmen, während die alten Besitzer abtreten. Doch das ist ein abgekartetes Spiel. Denn die bisherigen Eigentümer wollen eine weisse Weste, um anderswo eine neue Firma zu gründen. Dafür bezahlen sie in vielen Fällen die Konkursreiter unter der Hand. Diese lassen das Unternehmen in den Konkurs gehen, nicht selten beziehen sie selbst noch Güter, für die sie ebensowenig bezahlen wie ihre Vorgänger.
Der Schaden, der von Konkursreitern verursacht wird, geht in die Milliarden. Alleine im Kanton Zürich sind es laut einer Studie jährlich 200 Millionen. Zum Schutz der Gläubiger beurteilt Creditreform auch die Konkurshistorie der Involvierten Personen im Rahmen der Beurteilung der Kreditwürdigkeit. So lässt sich ein Verdacht auf Konkursreiterei zeitnah erkennen, wenn ein möglicher Konkursreiter in ein Unternehmen Einsitz nimmt. Eine Auswertung der vergangenen zwölf Monate zeigt, dass 596 Firmenpleiten mutmasslich missbräuchlich erfolgt sind – das sind Verdachtsmomente, die geprüft werden müssen. Die Tendenz ist steigend. Das könnte mit dem Auslaufen der Covid 19 – Hilfsmassnahmen zu tun haben, mit denen so manches vermeintlich konkursite Unternehmen gerade noch über die Runden gekommen war. Creditreform arbeitet auch mit Behörden zusammen, um in solchen Verdachtsfällen rasch handeln zu können.
Rasches Handeln wichtig
Es gilt, insbesondere bei Verdacht auf Konkursreiterei rasch zu handeln. Nur dann können die Behörden, und dabei insbesondere die Strafverfolger, rechtzeitig aktiv werden. Gläubiger müssen die Bonität ihrer Vertragspartner prüfen. Bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit müssen Sicherungsmassnahmen ergriffen werden. Die Behörden müssen über die Kantonsgrenzen hinweg enger zusammenarbeiten. Konkursreiter verlegen ihre Wohn- und Firmensitze, um ihre Spuren zu verwischen. Eine Vorreiterrolle nimmt der Kanton Zürich ein, wo Konkursreiter aktiv verfolgt werden. So stellt Andrea Jug-Hoehener, Leiterin der Ermittlungsabteilung Wirtschaftskriminalität bei der Kantonspolizei Zürich in den letzten Monaten eine signifikante Zunahme bei den Anzeigen fest. Am Ende des Tages spielt es aber keine Rolle, wie viele Fälle es in einem Kanton gibt. Denn in jedem Fall gilt es, möglichen finanziellen Schaden zu vermeiden. Dies umso mehr, wenn diese mit der Unterstützung von Creditreform hätten vermieden werden können.
Die Konkursreiterei verschärft das latente Problem der missbräuchlichen Konkurse nochmals erheblich. Artikel 725 des Obligationenrechts verpflichtet Verwaltungsräte zu verschiedenen Massnahmen, wenn das Unternehmen überschuldet ist. Der Konkursrichter ist zu benachrichtigen. Unterbleibt diese Meldung, muss man von einem missbräuchlichen Konkurs ausgehen. Nun sind Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern nicht zur Revision verpflichtet und dürfen legal das sogenannte Opting-Out beanspruchen. In diesen Fällen sind es, wenn der Verwaltungsrat nicht selbst aktiv wird, alleine die Gläubiger, die diesem Schrecken mit einem Konkursbegehren ein Ende bereiten können. Doch es mangelt an Anreizen, denn die Chancen, noch etwas von dem Geld zu sehen, das ihnen zusteht, sind kleiner als das Risiko, auch noch den Kostenvorschuss abschreiben zu müssen.
Gesetzesrevision mit Mängeln
Das Parlament hat sich im Rahmen des Geschäftes 19.043 «Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse» des Problems angenommen. Das Ergebnis, das derzeit noch in der Differenzbereinigung der beiden Ratskammern steckt, ist zufriedenstellend, lässt aber aus Sicht von Gläubigerinnen und Gläubigern einiges offen. In eine gute Richtung geht namentlich die Aufhebung des Behördenprivilegs, Firmen auf Pfändung betreiben zu können. Diese kam einer Rosinenpickerei gleich und vergrösserte nur den finanziellen Schaden für die privaten Gläubiger. Denn je früher gehandelt wird, desto schneller kann weiterer Schaden vermieden werden.
Leider gibt es immer wieder Stimmen, die die maximal zulässige Zahl Vollzeitstellen für das sogenannte Opting-Out, also den Verzicht auf eine Revisionsstelle, reduzieren oder gar aufheben wollen. Doch damit wird das Pferd nur am Schwanz aufgezäumt. Vor allem aus ökonomischen Gründen macht eine Anpassung der Schwellenwerte keinen Sinn. Bei einer Reduktion von zehn auf fünf Vollzeitstellen müssten geschätzt rund 1/3 aller Unternehmen neu eine Revisionsstelle einsetzen. Die direkten Mehrkosten betrügen rund 357 Millionen Franken, ohne die administrative Mehrbelastung der Unternehmen selbst miteinzurechnen. Der Kern des Problems sind vielmehr die den Gläubigern vorab auferlegten Verfahrenskosten. Es wäre deshalb fatal, zur Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse und der Konkursreiterei die vielen korrekt arbeitenden KMU administrativ unnötig zu belasten. Unbefriedigend ist auch der Vorschlag des Parlaments, im Handelsregister künftig landesweit nach Personen recherchieren zu können. Damit lassen sich missbräuchliche Konkurse nicht bekämpfen. Nur wenn die Daten eingehend beurteilt werden, lassen sich die Verhaltensmuster der Konkursreiter erkennen.
Kostenvorschuss streichen
Auf das effizienteste Mittel, um missbräuchlichen Konkursen und der Konkursreiter Einhalt zu gebieten, verzichtet das Parlament leider: Der Kostenvorschuss im Konkursverfahren, der fast nur noch der Selbsterhaltung der Konkursämter dient, muss abgeschafft werden. Konkursämter würden dann keine Verfahren abwickeln, die nur wegen den vom Gläubiger vorfinanzierten Verfahrenskosten eröffnet wurden. Je früher gehandelt wird, je kleiner ist der Schaden für die Gläubiger. Es würde damit zudem ein Anreiz geschaffen, die Verfahren so effizient wie möglich abzuwickeln.
Das Startkapital für die Firmengründung muss zudem dringend angehoben werden, allen voran bei den GmbH. 20'000 Franken reichen, um eine GmbH zu gründen. Es ist naiv zu glauben, dass dies wirklich ausreicht, um das langfristige Überleben des Unternehmens sicherzustellen.
Fazit
Missbräuchliche Konkurse müssen nicht tatenlos hingenommen werden. Aber ein Tätigkeitsverbot oder die blosse Vernetzung von Privatpersonen im Handelsregister reichen nicht aus, um der Konkursreiterei Einhalt zu gebieten. Gefragt sind Bewertungskompetenzen wie diejenigen von Creditreform, um Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen. Es braucht Anreize für die Gläubiger, so dass insolvente Unternehmen schneller dem Konkurs zugeführt werden. Dies geht nur, wenn die Verfahren kosteneffizient geführt werden und der Kostenvorschuss für den Gläubiger abgeschafft wird.
Raoul Egeli, Präsident Creditreform





Weiterführende Informationen:
- https://www.creditreform.ch/news/news/news-details/show/wenn-das-konkursrecht-nur-noch-der-selbsterhaltung-dient
- https://www.creditreform.ch/news/news/news-details/show/konkursreiterei-fruehzeitig-erken-nen