Blog
Corona und Kreditmanagement: Mahnprozesse während der Krise
Das Kreditmanagement bleibt auch in Zeiten von Corona eine zentrale unternehmerische Aufgabe. Creditreform hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Leistungen in gewohntem Umfang weiterhin sicher zu stellen. Wir verfügen über ein Business Continuity Management (BPM) und ergreifen je nach Situation die notwendigen Massnahmen. Mitarbeitende sind im Homeoffice tätig und für die Kundinnen und Kunden wie gewohnt erreichbar. Unser Verkauf steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Um den direkten Kundenkontakt zu vermeiden, nutzen wir Videokonferenzlösungen und haben unsere Aussendienstmitarbeitenden entsprechend geschult. Dank unserer dezentralen Struktur mit sieben Kreisbüros sind wir breit aufgestellt und können auch im Falle von Erkrankungen in unserem Team den Betrieb weiter aufrechterhalten. Zählen Sie auf uns! Wir bleiben in Kontakt!
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. März 2020 den Rechtsstillstand angeordnet. Damit sollen Schweizer Unternehmen in diesem Bereich eine gewisse Entlastung erfahren. Der Rechtsstillstand gilt vom 19. März 2020 um 7 Uhr bis am 4. April Mitternacht. Direkt im Anschluss beginnen die gesetzlichen Betreibungsferien. Diese haben die gleiche Wirkung und dauern bis am 19. April 2020. Inkassofälle können dennoch übergeben werden. Wir tragen diesem Umstand Rechnung und wahren Ihre Interessen.
Prüfen Sie die Bonität Ihrer Kunden. Die Beurteilung der Bonität erfolgt auf der Basis der aktuell bekannten Tatsachen und deren in der Vergangenheit festgestellten Auswirkungen. Die Folgen der zur Eindämmung des Coronavirus getroffenen, behördlichen Massnahmen auf die Wirtschaft und auf einzelne Firmen oder Personen lassen sich zur Zeit noch nicht beurteilen. Im Rahmen des Kreditentscheides sind die individuell relevanten Einflussfaktoren miteinzubeziehen. Passen Sie die Kreditlimiten den neuen Gegebenheiten an und vernachlässigen das Mahnwesen gerade jetzt nicht.
Raoul Egeli, Präsident Creditreform